Trägerkreis UNItopia e.V.
FAQs über den Trägerkreis UNItopia e.V.
Die Fragen die im MUD UNItopia über den Verein gestellt worden sind.
- Frage:
- Muß ich in den Trägerkreis eintreten, um weiter UNItopia spielen zu
können?
- Antwort:
- Aber nein. Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder sind im MUD völlig
gleichberechtigt.
- Frage:
- Muß ich für eine Spende in den Trägerkreis eintreten?
- Antwort:
- Nein, natürlich nicht! Da wir vom Finanzamt als
gemeinnützig anerkannt sind, dürfen wir sogar Spendenbescheinigungen
ausstellen. Wendet euch einfach an uns wenn ihr eine braucht (Bescheinigungen
werden erst bei Beträgen von 50,- EUR und höher benötigt).
- Frage:
- Wieso bekomme ich keine Spendenbescheinigung über
meinen Mitgliedsbeitrag?
- Antwort:
- Das ist nicht nötig. Für den Beitrag genügt
das Überweisungsformular bzw. der Kontoauszug als Bescheinigung.
Allgemein braucht man eine Spendenbescheinigung erst ab einem Betrag
über 50,- EUR. Darunter kann man das dem Finanzamt einfach so angeben.
- Frage:
- Wenn ich spende, bekomme ich dann Vergünstigungen in UNItopa?
- Antwort:
- Nein. Aber wenn genügend Geldmittel vorhanden sind,
ist sichergestellt, dass wir den Rechner aufrüsten und reparieren können,
um den Betrieb von UNItopia gewährleisten zu können.
- Frage:
- Wozu soll ich dann überhaupt beitreten?
- Antwort:
- s. Antwort der vorigen Frage
- Frage:
- Wie kann man dem Trägerkreis UNItopia (e.V.) beitreten.
- Antwort:
- Man benötigt ein leeres Antragsformular, druckt dieses an einem Drucker aus und
füllt anschließend seine Daten ein. (Man kann aich erst ausfüllen
und dann ausdrucken.) Wenn man dann bei ausfüllen des Antrages ist,
kann man auch gleich die Einzugsermächtigung mit ausfüllen, den den
Verein ermächtigt einmal im Jahr den Mitgliedsbeitrag direkt vom Konto
des Mitgliedes abzubuchen. Den unterschreibt man dann und schickt
das Blatt an die Vereinsadresse. Der Vorstand entscheidet dann
über die Aufnahme und gibt dem zukünftigen Mitglied dann Bescheid.
- Frage:
- Wo find ich denn nun dieses Formular?
- Antwort:
- Das File „antrag.txt“
kann über das Netz geholt werden.
- Frage:
- Kann ich den Antrag auch über e-mail oder mud-mail schicken?
- Antwort:
- Können schon, aber diese können nicht berücksichtigt werden, da
über e-mail keine Unterschriften geschickt werden können und ohne
diese weder der Antrag auf Mitgliedschaft noch die Einzugsermächtigung
rechtlich gültig werden.
- Frage:
- Was kostet die Mitgliedschaft und wie zahle ich den Beitrag?
- Antwort:
- Der Jahresmitgliedsbeitrag wurde auf der letzten Mitgliederversammlung auf 15,- EUR festgelegt.
Fällig werden die Beiträge jeweils zum Beginn des
Jahres und müssen dann überwiesen werden. Jeder kann sich frei entscheiden,
ob er
- alle Jahre wieder eine Überweisung ausschreiben will,
- einen Dauerauftrag machen will oder
- dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt. (Was dem Verein
am liebesten wäre, und für das Mitglied den Vorteil hat, daß
es sich nicht weiter darum zu kümmern hat.)
Wenn der Beitrag bis zum 15. Februar des entsprechenden Jahres aber noch
nicht bezahlt worden ist, erhält das Mitglied vom Vorstand eine persönlich
Zahlungsaufforderung in Form einer Rechnung. Nur dann wird zusätzlich
zum Mitgliedsbeitrag noch eine Rechnungsgebühr von EUR 3,- erhoben.
- Frage:
- Wo kann man die Satzung lesen?
- Antwort:
- Die Satzung befindet sich hier
oder auf der UNItopia-Homepage unter dem Menüpunkt
Trägerkreis - Satzung.
- Frage:
- Gibt es schon den 'Verein anonymer Mudder' ? *grins*
- Antwort:
- Uns ist keiner bekannt, aber auf Wunsch werden wir auch die Mitgliedschaft
in unserem Verein anonym behandeln. *auch grins*
- Frage:
- Wohin kann man Geld spenden?
- Antwort:
- Der Verein hat folgende Bankverbindung:
Trägerkreis UNItopia (e.V.)
Kontonummer: 13 00 34 5
Bank: Landesbank Baden-Württemberg
Bankleitzahl: 600 501 01
Wer eine Spendenbescheinigung braucht, soll sich einfach per Mail an uns
wenden.
- Frage:
- Wieviel verdient denn so ein Vorstand pro Jahr?
- Antwort:
- Verdammt wenig, genauer gesagt nix! Sämtliche
Tätigkeiten für den Verein sind auf ehrenamtlicher Basis. Das gesammte
eingenommene Geld (abzüglich der laufenden Kosten wie Kontoführung
und so) kommt UNItopia zu gute!
- Frage:
- Müssen Spenden an den Verein nicht an die Stadtkasse
gezahlt werden, die diese dann an den Verein weiterleitet und eine
Spendenquittung ausstellt?
- Antwort:
- NEIN!
Wir sind berechtigt Spendenquittungen auszustellen!
Ich veröffentliche hier mal auszugsweise die Bestätigung des Finanzamtes:
---- snippeldidapp ----
Finanzamt Ludwigsburg 15.11.95
Lfd.-Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften 1466
Trägerkreis UNItopoia (e.V.)
(...)
Vorläufige Bescheinigung
A.
Die obengenannte Körperschaft dient nach der eingereichten Satzung
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen
Zwecken im Sinne der § 51 ff. AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Verömgensmaßen.
Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der
Abziehbarkeit von Spenden von § 10b EStG, § 9 Nr. 3 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG
beim Spender erteilt. Abgesehen vom Widerruf verliert sie ihre Gültigkeit,
sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid für die bezeichnete
Körperschaft ergangen ist.
Die Bescheinigung gilt längstens 18 Monate vom Austellungsdatum ab gerechnet.
(...)
C. Hinweis zur Ausstellung von Spendenbestätigungen
Die Körperschaft fördert wissenschaftliche (und) folgende allgemein als
besonders förderungswürdig anerkannte gemeinützige Zwecke:
Förderunge der Erziehung (Nr.(n) 5 der Anlage 7 EStR)
Die Körperschaft ist vorläufig berechtigt, für Spenden, die ihr zur
Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, förmliche Spendenbestätigungen
(siehe Anlage 8 Muster 2 EStR) auszustellen.
Hinweis: Solange noch kein Steuerbescheid vorliegt, ist in der Spendenbestä-
tigung das Datum dieser vorläufigen Bescheinigung anzugeben. Das Finanzamt
des Spenders geht von der Unrichtigkeit der Spendenbestätigung aus, wenn
das angegebene Datum der vorläufigen Bescheinigung lnger als 3 Jahre seit
dem Tag der Ausstellung der Spendenbestätigung zurückliegt.
(...)
D. Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge sind nur dann wie Spenden abziehbar, wenn die den Beitrag
erhebende Körperschaft ausschließlich Satzungszwecke verfolgt, für
die sie selbst unmittelbar zum Empfang steuerbegünstigter Zuwendungen
berechtigt ist.
Entsprechend den Hinweisen im Abschnitt C gilt deshalb folgendes:
Die Körperschaft ist vorläufig berechtigt, entsprechende Spendenbestä-
tigungen für steuerliche Zwecke auszustellen. Die Mitgliesbeiträge sind nach
§ 10 b EStG, § 9 Nr. 3 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG wie Spenden abziehbar.
(...)
---- snippeldidapp ----
Zu deutsch: Wir dürfen Spendenquittungen austellen, da wir
die entsprechenden Vorraussetzungen erfüllen.