UNItopia News: Brett Traegerkreis, Gruppe FAQ, Artikel 6

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Titel: Beitritt
Artikel: 6                                             Bezug: 0
Verfasser: Grisu                                       Datum: 04.10.95 20:36:07
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F: Wie kann man dem Traegerkreis UNItopia (e.V.) beitreten.

A: Man holt sich ueber FTP oder WWW aus den UNItopia-Servern
ein leeres Antragsformular. Druckt dieses an einem Drucker aus und
fuellt anschliessend seine Daten ein. (Man kann aich erst ausfuellen
und dann ausdrucken.) Wenn man dann bei ausfuellen des Antrages ist,
kann man auch gleich die Einzugsermaechtigung mit ausfuellen, den den
Verein ermaechtigt einmal im Jahr den Mitgliedsbeitrag direkt vom Konto
des Mitgliedes abzubuchen. Den unterschreibt mann dann und schickt
beide Blaetter an die Vereinsadresse. Der Vorstand entscheidet dann
ueber die Aufnahme und gibt dem zukuenftigen Mitglied dann bescheid.

F: Wo find ich denn nun diese Files?

A: Tja, jetzt gerade (Mittwoch 4.Oktober gegen 20.00 Uhr) liegen die
nur bei Grisu daheim auf dem Computer. Aber da er ja um UNItopia und den
Traegerkreis besorgt ist, wird er versuchen zumindest das Beitritts-
Formular noch diese Woche zur Verfuegung zu stellen.
Entgueltig werden diese dann wohl an folggenden Orten zu finden sein:
http://www.uni-stuttgart.de:3333
oder
ftp.uni-stuttgart.de /pub/unix/games/mud/UNItopia

F: Kann ich den Antrag auch ueber e-mail oder mud-mail schicken?

A: Koennen schon, aber diese koennen nicht beruecksichtigt werden, da
ueber e-mail keine Unterschriften geschickt werden koennen und ohne
diese weder der Antrag auf Mitgliedschaft noch die Einzugsermaechtigung
rechtlich gueltig werden.
F: Was kostet die Mitgliedschaft und wie zahle ich den Beitrag?

A: Der Jahresmitgliedsbeitrag wurde von der Gruendungsversammlung auf
DM 25,-- festgesetzt. Diese Betrag gilt ab dem 1.1.1996. Fuer 1995 wird
kein Beitrag erhoben. Faellig werden die Beitraege jeweils zum Beginn des
Jahres und muessen dann ueberwiesen werden. Jeder kann sich frei entscheiden,
ob er a. Alle Jahre wieder eine Ueberweisung ausschreiben will,
      b. Er einen Dauerauftrag machen will
oder  c. Dem Verein eine Einzugsermaechtigung erteilt. (Was dem Verein
         am liebesten waere, und fuer das Mitglied den Vorteil hat, dass
         er sich nicht weiter darum zu kuemmern hat.)
Wenn der Beitrag bis zum 15. Februar des entsprechenden Jahres aber noch
nicht bezahlt worden ist, erhaelt das Mitglied vom Vorstand eine persoenlich
Zahlungsaufforderung in der Form einer Rechnung. Nur dann wird zusaetzlich
zum Mitgliedsbeitrag noch eine Rechnungsgebuehr von DM 5,- erhoben.