UNItopia News: Brett Traegerkreis, Gruppe +Verlautbarungen+, Artikel 6

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Titel: Spendenbestaetigungen
Artikel: 6                                             Bezug: 0
Verfasser: Grisu                                       Datum: 20.12.95 19:18:31
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Moin Leute,

den Vorstand erreichten in letzter zeit einige Aussagen (bzw. Anfragen) dass
wir 
doch eigentlich garbnicht berechtigt seinen, selber Spendenquittungen auszu-
stellen, sondern dass dies ueber eine oeffentliche Kasse (z.B. eine Gemeinde-
kasse) laufen muesste.
Diesen Geruechten will der Vorstand mal klar entgegentreten. 

Wir sind berechtigt Spendenquittungen auszustellen!

Ich veroeffentlich hier mal auszugsweise die Bestaetigung des Finanzamtes:

---- snippeldidapp ----
Finanzamt Ludwigsburg 15.11.95
Lfd.-Nr. des Verzeichnisses der steuerbeguenstigten Koerperschaften 1466

Traegerkreis UNItopoia (e.V.)
(...)

Vorlaeufige Bescheinigung

A.
Die obengenannte Krperschaft dient nach der eingereichten Satzung 
ausschlieSatzunglich und unmittelbar steuerbeguenstigten gemeinnuetzigen 
Zwecken im Sinne der '' 51 ff. AO und gehoert zu den in ' 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 
bezeichneten Krperschaften, Personenvereinigungen und Vermgensmassen
Die vorlaeufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der 
Abziehbarkeit von Spenden von ' 10b EStG, ' 9 Nr. 3 KStG und ' 9 Nr. 5 GewStG
beim Spender erteilt. Abgesehen vom Widerruf verliert sie ihre G|ltigkeit, 
sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid fuer die bezeichnete
Koerperschaft ergangen ist.
Die Bescheinigung gilt laengstens 18 Monate vom Austellungsdatum ab gerechnet.

(...)

C. Hinweis zur Ausstellung von Spendenbestaetigungen

Die Koerperschaft foerdert wissenschaftliche (und) folgende allgemein als 
besonders foerderungswuerdig anerkannte gemeinuetzige Zwecke:
Foerderunge der Erziehung (Nr.(n) 5 der Anlage 7 EStR)

Die Koerperschaft ist vorlaeufig berechtigt, fuer Spenden, die ihr zur Verwen-
dung fuer diese Zwecke zugewendet werden, foermliche Spendenbestaetigungen 
(siehe Anlage 8 Muster 2 EStR) auszustellen.

Hinweis: Solange noch kein Steuerbescheid vorliegt, ist in der Spendenbestae-
tigung das Datum dieser vorlaeufigen Bescheinigung anzugeben. Das Finanzamt
des Spenders geht von der Unrichtigkeit der Spendenbestaetigung aus, wenn
das angegebene Datum der vorlaeufigen Bescheinigung lnger als 3 Jahre seit 
dem Tag der Ausstellung der Spendenbestaetigung zurueckliegt.

(...)

D. Behandlung der Mitgliedsbeitraege

Mitgliedsbeitraege sind nur dann wie Spenden abziehbar, wenn die den Beitrag 
erhebende Koerperschaft ausscghlieBeitraglich Satzungszwecke verfolgt, fuer die
sie
selbst unmittelbar zum Empfang steuerbeguenstigter Zuwendungen berechtigt ist.

Entsprechend den Hinweisen im Abschnitt C gilt deshalb folgendes:
Die Koerperschaft ist vorlaeufig berechtigt, entsprechende Spendenbestae-
tigungen fuer steuerliche Zwecke auszustellen. Die Mitgliesbeitraege sind nach
' 10 b EStG, ' 9 Nr. 3 KStG und ' 9 Nr. 5 GewStG wie Spenden abziehbar.

(...)

---- snippeldidapp ----

Zu deutsch:
Wir duerfen vorlaeufig (18 Monate lang) Spendenquittungen austellen, da wir 
die entsprechenden Vorraussetzungen erfuellen.
DIe Vorlaeufigkeit begruendet sich darin, dass wir noch in das Vereinsregister
der Stadt Stuttgart eingetragen sind. (Die lassen sich gerade viel Zeit.)
Und daher koennen wir bisher nur eine Vorlaeufige Bescheinigung bekommen.
Aber wenn wir mal die Eintragung in das Vereinsregister bestaetigt bekommen 
haben, erfuellen wir auch die letzten Vorraussetzungen fuer einen 
Freistellungsbescheid, der dann 3 Jahre gilt.
In dieser Phase in der wir uns gerade befinden, gilt aber die Vorlaeufige
Bescheinigung wie ein Freistellungsbescheid. Nur wenn der Vorstand mit
der gespendeten Kohle andere Sachen, wir die in der Satzung festgeschrieben,
macht haftet er fuer den Ausfall den der Fiskus erleidet.

Dieses in kuerze, ich werde evtl. spaeter noch eine kleine Beschreibung 
nachreichen, in der ich auf die Frage nochmal eingehe und dort die Abgrebzung
zu den angeblich nur erlaubten "Durchlaufspenden" zu erklaeren versuche.
Die Leute, die bei der Gruendungsversammlung auf dem Treffen in Stuttgart
dabei waren, werden sich evtl. an meinen beinahe Ausflug in das Vereinsrecht,
und die Besonderheit von Sportvereinen, erinnern (grinse iridos an), dies
ist das was ich damals nicht ausgetreten habe. ;-)

grisu